Vorweg: Wir haben lange überlegt, ob wir diesen Beitrag veröffentlichen. Seit Dezember 2018, um genau zu sein. Dann haben wir uns entschieden, erst einmal den Weg über den Verein zu gehen, und dort um eine Stellungnahme gebeten.

Leider haben wir ÜBERHAUPT keine Antwort erhalten.

Darum veröffentlichen wir den Artikel heute.

Um das noch einmal klarzustellen: Wir möchten dem Verein nicht schaden. Aber wir haben das Gefühl, dass Uli Hoeneß diesem Verein massiv schadet - die aktuellen Ereignisse rund um das NLZ und die vielen ungeklärten Trainer- und Kaderfragen bestätigen das.

Als Präsident des e.V. ist Uli Hoeneß explizit für den Unterbau der Profis und die Juniorenarbeit zuständig und muss sich daran messen lassen, was dort passiert!

Wie ein Präsident zum Alleinherrscher wurde

Als in den letzten Monaten immer klarer wurde, dass Uli Hoeneß keinen Kurswechsel in seiner Kommunikation vollziehen würde, haben wir uns auch noch einmal eingehend mit der Satzung des FC Bayern München e.V. beschäftigt. Wir bekamen immer wieder Hinweise, dass eine derartig aktive Rolle, wie unser Präsident sie ausübt, in der Konstellation, wie man sie beim FC Bayern vorfindet, unüblich erscheint. Nun sind die meisten von uns Mitglieder im e.V. und haben die Satzung zumindest theoretisch einmal gelesen oder sogar auf einer Jahreshauptversammlung darüber abgestimmt. Grundsätzliche Dinge, die mehr oder weniger in allen eingetragenen Vereinen standardisiert formuliert und geregelt sind, waren uns bekannt.

Ein Punkt ist uns allerdings aufgefallen, den wir als außergewöhnlich empfinden:

Unter §15, Punkt 5 der Satzung des FC Bayern München e.V. wird wörtlich ausgeführt:

"Dem Präsidium obliegt die Geschäftsführung des Clubs. Das Präsidium kann einzelne Aufgabenbereiche dem Abteilungsvorstand übertragen. Die Geschäftsführung für den Bereich Fußball (vereinsunmittelbarer und ausgegliederter Bereich) ist ausschließlich Aufgabe des Präsidiums. Der Präsident sowie der erste Vizepräsident gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft, in die der Lizenzfußballbereich des Clubs ausgegliedert ist, als geborene Mitglieder an."

Die Regelung, dass der Präsident und der Vizepräsident dem Aufsichtsrat der AG angehören, war uns geläufig und ist im Sinne des e. V. sicher auch zu begrüßen.

Dass dem Präsidium des e.V. aber auch die Geschäftsführung über den in die FC Bayern München AG ausgegliederten Profifußball obliegt, ist zumindest auffällig.

Wie ist das aus aktienrechtlicher Sicht in Bezug auf §76 Abs. 1 AktG zu verstehen, der regelt, dass der Vorstand der AG unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten hat? Zudem regelt §111 Abs. 4 AktG, dass Aufgaben und Maßnahmen der Geschäftsführung nicht an den Aufsichtsrat übertragen werden können.

Die Satzungsregelung des e. V. bedeutet praktisch, dass das Präsidium des e. V im Geschäftsbereich Profifußball der AG die Geschäfte führt - immer die Entscheidungshoheit hat - und in soweit über dem Vorstand der AG steht. Nach unserem - rein am Text ausgerichteten - Verständnis ergibt sich hier ein Widerspruch der Satzung des FC Bayern München e. V. zu den für die FC Bayern München AG einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes.

Nun sind Bundesligavereine in vielen Fällen ja besondere Konstrukte. Der e.V. als Haupteigentümer der ausgelagerten AG, die 50+1 Regelung laut DFL-Vorgaben, die übrigen Vorgaben von DFL, DFB, UEFA und letztendlich FIFA erfordern sicher besondere Maßnahmen und Regeln.

Da wir selbst jedoch nicht in der Lage sind, diese Gemengelage juristisch zu bewerten, wären wir dankbar für eine Stellungnahme der Verantwortlichen aus e. V. und AG dazu, wie der dargestellte (vermeintliche) Widerspruch juristisch zu bewerten ist und - noch wichtiger - wie die praktische Umsetzung in der AG tatsächlich aussieht.

WICHTIG: Unser Ziel ist es ausdrücklich NICHT, die Satzung des FC Bayern München zu verändern oder anzuzweifeln. Die Satzung ist anerkannt und vor allem in Bezug auf Eigentumsverhältnisse des e.V. an der AG ausgesprochen mitgliederfreundlich und in unserem Sinne gestaltet!

 

SR